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   BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78   

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https://dejure.org/1979,2408
BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78 (https://dejure.org/1979,2408)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1979 - 1 B 216.78 (https://dejure.org/1979,2408)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1979 - 1 B 216.78 (https://dejure.org/1979,2408)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer angefochtenen Ausweisungsverfügung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78
    Zunächst verkennt der Kläger, daß es für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der angefochtenen Ausweisungsverfügung auf die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides ankommt (BVerwGE 48, 299 [305]).

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden hat und daß sie von ihrem Ermessen zweckentsprechenden Gebrauch macht, wenn sie aus dem Verhalten des Ausländers die Sorge herleitet, der Ausländer könnte auch künftig die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, und mit der Ausweisung solchen Störungen vorbeugen will (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [DÖV 1979, 375]).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78
    Deswegen und wegen der Häufigkeit solcher Delikte dürfen im übrigen Ausländer, die wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gerichtlich verurteilt worden sind, in den Grenzen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit regelmäßig auch dann auf Grund des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ausgewiesen werden, wenn sich eine Wiederholungsgefahr nicht ausreichend feststellen läßt (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]; Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - Beschluß vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 -).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden hat und daß sie von ihrem Ermessen zweckentsprechenden Gebrauch macht, wenn sie aus dem Verhalten des Ausländers die Sorge herleitet, der Ausländer könnte auch künftig die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, und mit der Ausweisung solchen Störungen vorbeugen will (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [DÖV 1979, 375]).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78
    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden hat und daß sie von ihrem Ermessen zweckentsprechenden Gebrauch macht, wenn sie aus dem Verhalten des Ausländers die Sorge herleitet, der Ausländer könnte auch künftig die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, und mit der Ausweisung solchen Störungen vorbeugen will (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [DÖV 1979, 375]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78
    Auch der vorliegende Fall wirft keine über den Einzelfall hinaus bedeutsame Rechtsfrage auf, die vom Revisionsgericht zu klären wäre (Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45]).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 15.77
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78
    Deswegen und wegen der Häufigkeit solcher Delikte dürfen im übrigen Ausländer, die wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gerichtlich verurteilt worden sind, in den Grenzen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit regelmäßig auch dann auf Grund des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ausgewiesen werden, wenn sich eine Wiederholungsgefahr nicht ausreichend feststellen läßt (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]; Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - Beschluß vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 -).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 101.78

    Relevanz des Zeitabstandes zwischen zwei strafrechtlichen Verurteilungen bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 216.78
    Das gilt insbesondere auch für die Frage, nach welchem Zeitablauf eine straffreie Führung eine die Ausweisung rechtfertigende Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entfallen läßt (Beschluß vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 B 101.78 -).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 1 B 319.78

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Für die Ausweisung nach Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat der Senat die Annahme einer Abschreckungswirkung verschiedentlich bejaht (Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - [a.a.O.] sowie die Beschlüsse vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 353.78 -, vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 B 331.79 - und vom 20. Juli 1979 - BVerwG 1 B 216.78 -).
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